byting GmbH
Guglgasse 8/4/64
1110 Wien, Österreich
UID: ATU64878877
Firmenbuchnummer: FN 323806 k
Telefon: +43 (0) 1 748 478 510
E-Mail: office@byting.at
Website: https://finopsanalyzer.com
Im Folgenden bezeichnet als „Anbieter” oder „byting”.
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB”) gelten für sämtliche Verträge zwischen byting GmbH und ihren Kunden über die Nutzung des Software-as-a-Service-Dienstes „FinOpsAnalyzer” (im Folgenden „FOA” oder „Dienst”).
1.2. Die AGB gelten sowohl für laufende als auch für zukünftige Vertragsverhältnisse, auch ohne neuerliche ausdrückliche Bezugnahme.
1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, byting hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
1.4. Die Leistungen von FOA richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG. Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern sind ausgeschlossen. Der Kunde sichert mit Vertragsabschluss zu, dass die Nutzung im Rahmen seiner gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit erfolgt. Bei Verstoß gegen diese Zusicherung ist der Anbieter zur sofortigen außerordentlichen Kündigung berechtigt.
1.5. Ungewöhnliche Bestimmungen im Sinne des § 864a ABGB sind in diesen AGB durch Fettdruck oder gesonderte Kennzeichnung hervorgehoben.
2.1. FinOpsAnalyzer ist ein cloudbasierter Dienst zur Analyse und Optimierung von AWS-Cloud-Kosten. Der Funktionsumfang umfasst unter anderem:
2.2. Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung auf https://finopsanalyzer.com sowie den dem Kunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellten Unterlagen.
2.3. Beta-Phase: Befindet sich der Dienst zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in einer als solche gekennzeichneten Beta- oder Test-Phase, gelten Einschränkungen hinsichtlich Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Stabilität. byting weist auf den Beta-Status ausdrücklich hin und behält sich erweiterte Änderungsrechte vor (siehe Abschnitt 12).
2.4. Drittabhängigkeit AWS: FOA setzt eine bestehende, gültige und vom Kunden zu unterhaltende Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Amazon Web Services, Inc. bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften voraus. byting ist nicht Vertragspartei dieser AWS-Beziehung. Verfügbarkeit, Korrektheit der Abrechnungsdaten, Preisänderungen und das Funktionieren der AWS-APIs liegen außerhalb des Einflussbereichs von byting.
2.5. KI-gestützte Funktionen: Einzelne FOA-Funktionen — insbesondere Architecture Recommendations, Anomalie-Narrativen und automatisierte Berichte — nutzen externe oder byting-eigene KI-Dienste (siehe Datenschutzerklärung und Auftragsverarbeitungsvertrag). Die Ergebnisse solcher Funktionen stellen Empfehlungen dar und ersetzen keine eigenständige Prüfung durch den Kunden.
2.6. byting ist berechtigt, den Funktionsumfang weiterzuentwickeln, einzelne Funktionen anzupassen, zu ersetzen oder einzustellen, sofern dadurch der vertragsgegenständliche Hauptzweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Änderungen werden mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt.
3.1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungshandlungen zeitgerecht und in geeigneter Form zu erbringen. Verzögert sich die Leistungserbringung durch byting infolge fehlender Mitwirkung, so gilt sie dennoch als vertragsgemäß erbracht; zusätzliche Aufwände werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2. Bereitstellung von AWS-Zugängen: Der Kunde gewährt byting die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugriffsrechte auf seine AWS-Konten, ausschließlich nach dem Prinzip der minimalen Berechtigung. Die genauen IAM-Berechtigungen ergeben sich aus den FOA-Setup-Unterlagen und unterscheiden zwischen Lese- und Schreibzugriff. Der Kunde ist berechtigt, diese Zugriffe jederzeit zu widerrufen; in diesem Fall kann byting den Dienst ganz oder teilweise einstellen.
3.3. Eigenverantwortung des Kunden für seine AWS-Umgebung: Der Kunde bleibt zu jedem Zeitpunkt Eigentümer und Verantwortlicher seiner AWS-Konten, Ressourcen und Daten. Die Sicherung kritischer Workloads, die Definition produktiver Umgebungen sowie die Kennzeichnung schützenswerter Ressourcen (siehe 3.4) verbleiben in ausschließlicher Verantwortung des Kunden.
3.4. „Protected”-Tags: Der Kunde ist verpflichtet, alle produktiven, kritischen oder nicht durch Autopilot-Maßnahmen betreffbaren Ressourcen seiner AWS-Umgebung mit einem der folgenden Tags zu kennzeichnen: Protected=true, Critical=true, production=<beliebig>. byting verarbeitet diese Tags im Rahmen der Autopilot-Logik und schließt entsprechend markierte Ressourcen von automatisierten Maßnahmen aus. Eine fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung geht zu Lasten des Kunden.
3.5. Freigabeprozess Autopilot: Soweit der Dienst Maßnahmen automatisiert vorschlägt oder ausführt, erfolgt dies entweder nach individueller Freigabe durch den Kunden oder nach kundenseitig konfigurierter Vorabfreigabe für Maßnahmen unterhalb definierter Risiko- und Vertrauensschwellen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Freigabeeinstellungen sorgfältig zu wählen und regelmäßig zu überprüfen.
3.6. Der Kunde behandelt sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten, API-Keys und Authentifizierungsmittel streng vertraulich. Bei Verlust, Diebstahl oder Verdacht auf Kompromittierung hat der Kunde byting unverzüglich zu informieren.
3.7. Der Kunde sichert die für ihn relevanten Daten in eigener Verantwortung. byting empfiehlt regelmäßige Exporte der FOA-Auswertungen über die bereitgestellten Schnittstellen.
3.8. Der Kunde gewährleistet, dass die ihm zur Nutzung von FOA überlassenen Mitarbeiter:innen und Dritten die Bestimmungen dieser AGB beachten.
3.9. Risikobewusstsein bei automatisierten Maßnahmen (Autopilot): Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und akzeptiert, dass das Autopilot-Modul automatisierte Eingriffe in seine AWS-Ressourcen vornimmt, die in Einzelfällen zu unbeabsichtigten Auswirkungen führen können — insbesondere zur Beendigung, Löschung, Modifikation oder Konfigurationsänderung von Ressourcen, die der Kunde aus seiner Sicht nicht hätte ändern lassen wollen. Solche Auswirkungen können insbesondere resultieren aus: (a) fehlerhafter, fehlender oder veralteter Schutz-Tag-Konfiguration des Kunden, (b) vom Kunden konfigurierten Vorabfreigaben unterhalb angemessener Risikoschwellen, oder (c) einer vom Kunden nicht hinreichend geprüften individuellen Freigabe einer von FOA vorgeschlagenen Maßnahme. Der Kunde aktiviert Autopilot-Funktionen in voller Kenntnis dieser Risiken.
3.10. Eigenverantwortung für Tags, IAM und Konfiguration: Die Definition und laufende Pflege der Schutz-Tags (insbesondere Protected, Critical, production), die Auswahl und Beschränkung der dem Anbieter gewährten IAM-Berechtigungen, die Konfiguration der Autopilot-Vorabfreigabeschwellen und die fachliche Prüfung individueller Empfehlungen vor Freigabe liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde überprüft diese Konfigurationen regelmäßig und passt sie an seine sich verändernden Bedürfnisse an. Eine Beratungs-, Prüfungs- oder Hinweispflicht des Anbieters zur Angemessenheit der vom Kunden gewählten Schutz- und Freigabekonfiguration besteht nicht.
3.11. Eigenverantwortung für Empfehlungsprüfung: Sämtliche von FOA generierten Empfehlungen — einschließlich KI-gestützter Empfehlungen wie Architecture Recommendations, Quick Wins, Anomalie-Narrativen und automatisch erstellter Berichte — stellen unverbindliche Vorschläge dar. Der Kunde ist verpflichtet, vor Annahme oder Umsetzung jeder Empfehlung eine eigene fachliche Prüfung vorzunehmen oder durch qualifizierte Dritte vornehmen zu lassen. Eine Umsetzung allein auf Basis einer FOA-Empfehlung ohne eigenständige Prüfung erfolgt auf alleinige Verantwortung des Kunden.
3.12. KI-generierte Inhalte: Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-generierte Inhalte (Texte, Empfehlungen, Analysen, Narrativen) fehlerhaft, unvollständig, ungenau oder irreführend sein können. Eine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verlässlichkeit KI-generierter Inhalte wird vom Anbieter ausdrücklich nicht übernommen.
3.13. Einsparungs- und Kostenprojektionen: Vom Dienst angezeigte Einsparungsprojektionen, Empfehlungen mit Euro- oder USD-Beträgen, Forecasts und vergleichbare Prognosen sind ausschließlich unverbindliche Schätzungen auf Basis der dem Anbieter zum Zeitpunkt der Berechnung verfügbaren Daten. Eine Garantie für deren Eintreten wird nicht übernommen. Die tatsächliche Provisionsberechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Einsparungs-Methodik gemäß Anhang D.
3.14. Datensicherung und Geschäftskontinuität: Der Kunde ist verpflichtet, eigenständige Backup- und Wiederherstellungsstrategien für seine AWS-Workloads zu unterhalten. FOA ist kein Backup- oder Disaster-Recovery-Dienst. Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die durch Optimierungsmaßnahmen, Schedules oder vergleichbare Eingriffe entstehen, soweit der Kunde gegen die Backup-Pflicht aus diesem Abschnitt verstößt.
4.1. Der Vertrag kommt zustande durch Registrierung des Kunden auf https://finopsanalyzer.com, Bestätigung der E-Mail-Adresse, Verbindung mindestens eines AWS-Kontos sowie ausdrückliche Annahme dieser AGB.
4.2. Der Kunde sichert zu, im Falle juristischer Personen zur Vertretung und Vertragsbindung der angegebenen Organisation berechtigt zu sein.
4.3. Mindestalter natürlicher Personen: 18 Jahre.
4.4. Bei Falschangaben zur Identität, Vertretungsmacht oder zur Berechtigung am verbundenen AWS-Konto ist byting zur sofortigen Kündigung und Schadenersatz berechtigt.
5.1. Provisionsmodell: Die Vergütung erfolgt grundsätzlich als prozentualer Anteil an den durch den Einsatz von FOA tatsächlich realisierten Einsparungen des Kunden bei seiner AWS-Cloud-Rechnung („Erfolgsprovision”). Der Provisionssatz beträgt 25 % der monatlich verifizierbaren Einsparung, sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart.
5.2. Berechnung der Einsparung: Als Bezugsgröße („Baseline”) gilt die durchschnittliche monatliche AWS-Rechnung des Kunden in den letzten drei vollen Kalendermonaten vor Beginn der aktiven Optimierungsmaßnahmen, jeweils nach Ressourcen-Kategorie. Einsparungen entsprechen der Differenz zwischen Baseline und der tatsächlich verrechneten AWS-Nutzung im Abrechnungsmonat, bereinigt um nicht-FOA-bedingte Veränderungen (z. B. Workload-Reduktionen aufgrund externer Faktoren). Die genaue Methodik ist in der zum Vertragsabschluss gültigen Berechnungsrichtlinie dokumentiert.
5.3. Sämtliche angegebenen Beträge verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.4. Zahlungsbedingungen: Rechnungen werden monatlich nach Abschluss des jeweiligen Abrechnungsmonats elektronisch ausgestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.5. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten verrechnet. byting ist berechtigt, bei einem Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen den Dienst nach vorheriger Mahnung ganz oder teilweise einzustellen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen.
5.6. Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nicht zu.
5.7. Steuern und Abgaben: Sämtliche im Zusammenhang mit der Vertragsleistung anfallenden Steuern, Abgaben und Gebühren trägt der Kunde, sofern nicht zwingend von byting zu tragen.
5.8. „Best Effort” — keine Einsparungsgarantie: byting bemüht sich nach bestem fachlichem Wissen um die Identifikation und Realisierung von Einsparpotenzialen. Eine Garantie für das Erreichen einer bestimmten Einsparungshöhe wird nicht übernommen. Wird in einem Abrechnungsmonat keine Einsparung gegenüber der Baseline erzielt, entsteht kein Provisionsanspruch für diesen Monat.
6.1. byting bemüht sich, FOA mit einer durchschnittlichen monatlichen Verfügbarkeit von 99,0 % bereitzustellen, gemessen über ein Kalenderjahr. Während der Beta-Phase wird kein verbindlicher Verfügbarkeitswert zugesichert.
6.2. Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden geplante Wartungsfenster, Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (siehe Abschnitt 9), Störungen bei Drittanbietern (insbesondere AWS, Hetzner, sowie KI-Subdienstleister) sowie Beeinträchtigungen, die auf Verletzungen der Mitwirkungspflichten des Kunden zurückzuführen sind.
6.3. Der Kunde meldet erkannte Störungen unverzüglich schriftlich oder per E-Mail an support@finopsanalyzer.com unter möglichst genauer Beschreibung. Verzögerungen bei der Meldung gehen zu Lasten des Kunden.
6.4. byting wird Fehler innerhalb angemessener Frist nach Maßgabe der Priorität beheben. Sind Mängel auf vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Konfigurationen oder Drittanbieter zurückzuführen, besteht keine unentgeltliche Beseitigungspflicht.
7.1. Haftungsbeschränkung: byting haftet — gleich aus welchem Rechtsgrund — nur für nachweislich von byting durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen (insbesondere Produkthaftungsgesetz und Personenschäden) entgegenstehen.
7.2. Ausgeschlossene Schadensarten: Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Datenverluste, entgangene Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie Folgeschäden aus AWS-API-Ausfällen oder Fehlern in AWS-Abrechnungsdaten, ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
7.3. Haftungshöchstgrenze: Die kumulierte Haftung von byting pro Kalenderjahr ist auf den in den zwölf Monaten vor Schadenseintritt vom Kunden tatsächlich gezahlten Nettorechnungsbetrag begrenzt, sofern nicht zwingendes Recht eine höhere Haftung anordnet.
7.4. Autopilot: Maßnahmen, die durch den Autopilot-Mechanismus ausgeführt werden, gelten in jedem Fall als vom Kunden autorisiert, soweit sie auf einer der folgenden Grundlagen beruhen: (a) individuelle Freigabe durch den Kunden, (b) kundenseitig konfigurierte Vorabfreigabe, oder (c) Verarbeitung nicht durch „Protected”-Tags geschützter Ressourcen. byting haftet in solchen Fällen ausschließlich nach den Grundsätzen aus 7.1 — 7.3.
7.5. Drittdienstleister: byting haftet nicht für Verfügbarkeit, Korrektheit oder Leistungserbringung externer Dienste, insbesondere AWS, Anthropic, Hetzner sowie weiterer in der Datenschutzerklärung gelisteter Subdienstleister.
7.6. Verjährung: Schadenersatzansprüche gegen byting verjähren — soweit gesetzlich zulässig — innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
7.7. Risikoannahme durch den Kunden: Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Aktivierung des Autopilot-Moduls automatisierte Eingriffe in seine AWS-Ressourcen ermöglicht und dass diese Eingriffe in Einzelfällen zu Schäden — einschließlich Beendigung oder Verlust produktiv genutzter Ressourcen — führen können. Schäden, die aus Autopilot-Maßnahmen resultieren, welche auf einer der in Abschnitt 7.4 genannten Grundlagen beruhen (individuelle Freigabe, kundenseitig konfigurierte Vorabfreigabe oder Verarbeitung nicht durch Schutz-Tags markierter Ressourcen), werden vom Kunden als kalkuliertes Risiko der von ihm gewählten Automatisierungsstrategie übernommen. Eine Haftung des Anbieters besteht in solchen Fällen ausschließlich nach Maßgabe der Abschnitte 7.1 bis 7.3.
7.8. Schadensminderungspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Schäden zu treffen — insbesondere die regelmäßige Pflege der Schutz-Tags, die regelmäßige Überprüfung der Autopilot-Vorabfreigaben, die zeitnahe Reaktion auf Benachrichtigungen des Dienstes sowie das Unterhalten geeigneter Backup- und Wiederherstellungsstrategien. Verletzt der Kunde diese Pflicht, entfällt der Schadenersatzanspruch in dem Umfang, in dem der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten hätte abgewendet oder gemindert werden können (§ 1304 ABGB).
7.9. Beweislast: Im Falle einer Schadensgeltendmachung trägt der Kunde — soweit gesetzlich zulässig — die Beweislast für: (a) das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Anbieters, (b) den Eintritt und die Höhe des Schadens, (c) den Kausalzusammenhang zwischen dem behaupteten schädigenden Verhalten und dem Schaden, sowie (d) die Einhaltung der Schadensminderungspflicht gemäß Abschnitt 7.8.
7.10. Freistellung des Anbieters: Der Kunde stellt den Anbieter, dessen Organe, Mitarbeiter:innen und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter — einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten — frei, die resultieren aus: (a) der Nutzung des Dienstes durch den Kunden oder durch von ihm autorisierte Personen, (b) der Konfiguration, dem Betrieb oder dem Inhalt der AWS-Konten des Kunden, (c) der Nichtbeachtung dieser AGB oder gesetzlicher Vorschriften durch den Kunden, (d) der Nichtbeachtung von Empfehlungen oder Sicherheitshinweisen des Anbieters, oder (e) von durch den Kunden gegenüber Endkunden, Mitarbeiter:innen oder Dritten kommunizierten Inhalten. Voraussetzung der Freistellung ist, dass der Anbieter den Kunden über solche Ansprüche unverzüglich informiert und ihm nach Möglichkeit die Rechtsverteidigung überlässt.
7.11. Ausdrückliche Bestätigung des Kunden: Mit Abschluss dieses Vertrages und insbesondere mit jeder Aktivierung des Autopilot-Moduls bestätigt der Kunde, die in den Abschnitten 3.9 bis 3.14 sowie 7.7 bis 7.10 enthaltenen Hinweise auf Risiken und Eigenverantwortung gelesen und verstanden zu haben und mit den darin getroffenen Risikoallokationen einverstanden zu sein. Diese Klauseln sind im Sinne des § 864a ABGB als hervorgehobene und vom Kunden bewusst zu akzeptierende Bestandteile dieses Vertrages anzusehen.
8.1. byting verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der DSGVO, des österreichischen Datenschutzgesetzes sowie der separaten Datenschutzerklärung von FinOpsAnalyzer (https://finopsanalyzer.com/datenschutz).
8.2. Auftragsverarbeitung: Soweit byting personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, wird zwischen den Parteien ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV”) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Der AVV ist Bestandteil dieses Vertrages und geht bei Widersprüchen den vorliegenden AGB vor.
8.3. Subdienstleister: byting setzt zur Leistungserbringung Subdienstleister ein (insbesondere AWS, Hetzner Online GmbH, Anthropic PBC für KI-gestützte Funktionen sowie byting-interne Infrastruktur). Eine aktuelle Liste der Subdienstleister ist Bestandteil der Datenschutzerklärung und des AVV. byting informiert den Kunden über beabsichtigte Änderungen der Subdienstleister mit angemessener Vorlaufzeit; der Kunde hat ein Widerspruchsrecht gemäß den Regelungen des AVV.
8.4. Geheimhaltung: Jede Vertragspartei behandelt die ihr zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei vertraulich. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Verletzung dieser Pflicht öffentlich werden, von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich zwingend ist.
8.5. Die Geheimhaltungspflicht überdauert das Vertragsende um drei Jahre.
9.1. Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Krieg, terroristische Akte, Naturkatastrophen, Brand, Streik, Aussperrung, Embargo, behördliche Anordnungen, Ausfälle der Strom-, Telekommunikations- oder Transportinfrastruktur, Pandemien sowie großflächige Ausfälle von Cloud-Diensten Dritter — entbinden die jeweils betroffene Partei für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkung von den vertraglichen Leistungspflichten, ohne dass dies eine Vertragsverletzung darstellt.
10.1. byting räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung von FOA in der jeweils bereitgestellten Form ein.
10.2. Die Daten und Auswertungen, die durch die Nutzung von FOA über die AWS-Umgebung des Kunden entstehen, verbleiben Eigentum des Kunden. byting ist berechtigt, aggregierte und anonymisierte Nutzungsdaten zur Verbesserung des Dienstes auszuwerten, ohne dass hieraus ein Rückschluss auf einzelne Kunden möglich ist.
10.3. Eine Rückentwicklung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Veränderung der bereitgestellten Software ist — über die zwingenden Schranken des UrhG hinaus — unzulässig.
10.4. Der Kunde darf FOA nicht zum Aufbau konkurrierender Dienste verwenden.
11.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Mindestvertragsdauer: ein Kalendermonat.
11.2. Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende per E-Mail oder über die im Dienst bereitgestellten Funktionen ordentlich gekündigt werden.
11.3. Außerordentliche Kündigung: Beide Parteien können den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit sofortiger Wirkung kündigen, insbesondere bei wiederholten oder schwerwiegenden Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten trotz schriftlicher Aufforderung, bei Eröffnung oder Abweisung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei sowie bei dauerhafter Nichterreichbarkeit der verbundenen AWS-Konten.
11.4. Datenexport bei Beendigung: Der Kunde kann seine in FOA gespeicherten Analysedaten bis 30 Tage nach Vertragsende über die bereitgestellten Export-Schnittstellen herunterladen. Danach werden die Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung gelöscht.
11.5. Auf Wunsch des Kunden unterstützt byting den Wechsel zu einem anderen Dienstleister oder die interne Übernahme der Funktionalität zu den jeweils gültigen Stundensätzen.
12.1. byting ist berechtigt, diese AGB anzupassen, soweit dies aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen, technischer Anpassungen oder erweiterten Funktionsumfangs erforderlich wird.
12.2. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. byting weist im Mitteilungstext ausdrücklich auf diese Rechtsfolge sowie das Widerspruchsrecht hin.
12.3. Bei Widerspruch ist byting berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Inkrafttreten der Änderung ordentlich zu kündigen.
12.4. Beta-Phase: Während der Beta-Phase kann byting AGB-Änderungen mit verkürzter Vorlaufzeit von 14 Tagen einführen.
13.1. Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. E-Mail genügt.
13.2. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
13.3. Abwerbeverbot: Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und für ein Jahr nach Vertragsende keine Mitarbeiter:innen von byting, die mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen befasst sind, abzuwerben — weder selbst noch durch Dritte. Bei Verletzung dieser Pflicht ist eine pauschalierte Vertragsstrafe in Höhe von zwölf Bruttomonatsgehältern der abgeworbenen Person fällig; die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt unberührt.
13.4. Übertragung: Eine Übertragung von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von byting. byting darf den Vertrag auf konzernverbundene Unternehmen ohne Zustimmung übertragen.
13.5. Rechtswahl: Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.6. Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von byting GmbH in Wien vereinbart, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
13.7. Mediation: Vor Anrufung der Gerichte verpflichten sich die Parteien, eine gütliche Streitbeilegung unter Beiziehung eines aus der Liste des Bundesministeriums für Justiz eingetragenen, auf Wirtschaftsmediation spezialisierten Mediators (ZivMediatG) zu versuchen. Frühestens einen Monat nach gescheiterten Verhandlungen darf der Rechtsweg beschritten werden. Mediationskosten gelten im Falle einer späteren Gerichtsverhandlung als vorprozessuale Kosten.
Stand: 2026-05-15
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